| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder durch die gemeinsame Steigerung der Einnahmen und Verminderung der Ausgaben mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes, insbesondere als Produktivgenossenschaft. Ferner fördert die Genossenschaft die sozialen (Daseinsvorsorge) und kulturellen Belange der Mitglieder durch Befriedigung dieser Bedürfnisse unter wirtschaftlich günstigen Bedingungen. Gegenstände des Unternehmens sind: a. die Unternehmensberatung einschließlich der Erbringung von Managementleistungen, b. die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, c. die Beratung in der wirtschaftlichen und strategischen Ausrichtung von Vorständen, Geschäftsführern, Gesellschaftern und Gesellschaften, unabhängig von deren Rechtsform, d. die Beteiligung an anderen Gesellschaften, e. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, f. die Verwaltung des eigenen Vermögens, g. der gemeinsame Einkauf und Bezug von Dienstleistungen für die Mitglieder der Genossenschaft, h. der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen. |