Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, sind diese zu zwei Personen gemeinsam vertretungsberechtigt. Ein Vorstandsmitglied ist auch gemeinsam mit einem Prokuristen zur Vertretung der Genossenschaft berechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, mit sich selbst als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Förderung, die Erzeugung, der Einkauf und der Verkauf regenerativer Energie, insbesondere der Windenergie.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Mindestkapital: 85 % der gezeichneten Geschäftsanteile.