Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied kann im Namen der Genossenschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen.
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Bauzäunen und anderen Absperrsystemen, sowie Logistikdienstleistungen; die Vermietung und Verpachtung von Anlagegütern; die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten.