Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (013)
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung in der christlich ökologischen Lebensgemeinschaft. Die Genossenschaft fördert das gemeinsame Leben im Geiste Jesu Christi. Auch das Angebot von Gottesdiensten, Tagzeitgebeten u.a. religiösen Veranstaltungen zur Förderung des christlichen Glaubens und des geistlichen Lebens gehören dazu. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilien Wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung mit Überschusseinspeisung betreiben und ihre Mitglieder können gemeinsam Energie einkaufen. (4) Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; der Vorstand beschließt die Voraussetzungen
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 80 Prozent der Summe der Geschäftsguthaben zum letzten Bilanzstichtag.