| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen sowie dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern und Dienstleistungen und dem Vertrieb und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Networkmarketing, Kundenqualifikation, Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, Planung und Erbringung von Sponsoringdienstleistungen und Werbemaßnahmen, Vertrieb von Lizenzen und Markenrechten; b) Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche Dienstleistungen und Beratung, IT-Beratung, Software - Beratung und Entwicklung, Key-Account-Management, Unternehmensberatung, kaufmännische Dienstleistungen, Einwanderungsberatung, Coaching und Consulting; c) Eventmanagement, Veranstaltungen planen und durchführen; d) Durchführen von Trainings, Schulungen, Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen jeglicher Art; e) Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Blogs und Büchern; f) Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Energie, Versicherungen, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, vorallem für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; g) Vermietung von Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; h) Gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung, Bau und Betrieb von Immobilien und -konzeptionen des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung, sowie von Ferienanlagenkonzepten auch international; i) Planung, Errichtung und Betrieb von wärme- und energieerzeugenden Anlagen wie PV-Anlagen und Windkraftanlagen; j) Die Beschaffung der für die Erreichung ihres Förderzwecks fehlenden Mittel durch funktionsdienliche Nebengeschäfte, wobei die Mittel ausschließlich förderzweckbezogen zu verwenden sind (sog. Nebenzweckprivileg). |