Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Dabei können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben (gesetzliche Vertretung). Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialer und kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz und regionaler Entwicklung durch die Unterstützung erneuerbarer Energien in der Region Rhein-Berg. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und Unterhaltung oder Verpachtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zum Beispiel Strom aus der Sonne (Photovoltaikanlagen) und Wind (Windenergieanlagen) sowie Wärme. b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom z. B. durch Direktvermarktung, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte e) Betrieb einer Organisation des gemeinschaftlichen Selbstbaus, insbesondere Photovoltaikanlagen, mit übergeordnetem Ziel der Energiewende. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. 4. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.