Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zweit Vorstandsmitglieder vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind den von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zuverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsfürsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs.