Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsvorsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einer noch zu erstellenden Förderkonzeption.