Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb insbesondere bei der gemeinschaftlichen Berufsausübung. Die medizinische Berufsausübungsgemeinschaft besteht in der vertrags- und privatärztlichen medizinischen Versorgung von Patienten, insbesondere in Form eines MVZ. Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren nach den Bestimmungen des § 95 SGB V und die Erbringung von Dienstleistungen für die Mitglieder.