| Gegenstand | 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Sie fördert ihre Mitglieder aus dem Ergebnis gemeinsamen Geschäftsbetriebs. 2. Gegenstand der Genossenschaft ist es, Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen zu bewirtschaften, zu errichten, zu erwerben, zu veräußern und zu betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Gegenstand der Genossenschaft ist es weiter, das "Zukunftsdorf Inklusion" zu errichten und zu betreiben und Menschen mit gesellschaftlichen, körperlichen und geistigen Einschränkungen und Förder- sowie Inklusionsbedarf zu fördern und in vorwiegend Medienberufen auszubilden sowie in das Gesamtkonzept einzubinden. 4. Die Genossenschaft kann investierende Mitglieder aufnehmen. 5. Beteiligungen sind zulässig. 6. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, soweit die in § 13 Absatz 2 der Satzung fixierten Rechte der Mitglieder nicht dadurch beeinträchtigt werden. 7. Die Genossenschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |