| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist a) ein Reiterlicher Lehrbetrieb, für Erwachsene, für die Kinder- und Jugendförderung, sowie die Ausbildung von Pferden und Beritt. b) der Betrieb eines Gestütes für Islandpferde. c) die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten. d) ein landwirtschaftlicher und Pferdezuchtbetrieb und die gemeinschaftliche Benutzung der landwirtschaft- und pferdezuchtlichen Betriebseinrichtungen und Betriebsgegenständen. e) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann investierende Mitglieder aufnehmen. Zur Aufnahme siehe § 8 Abs. (3). Geschäfte mit Nichtmigliedern sind zulässig. |