GNR 870 AG Köln · aktuell
Strukturierte Informationen
Südhang 14 eG
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Genossenschaftsregister (012)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Köln (R3306)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Genossenschaftsregister (AG) (GnR)
Laufende Nummer
870
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 02.01.2016, die Satzung wurde durch Beschluss der Generalversammlung vom 01.05.2016 neu gefasst.
Abruf Uhrzeit
20:14:52
Abruf Datum
2025-01-25
Letzte Eintragung
2016-09-14
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2016-05-01
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2016-01-02
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Südhang 14 eG
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz › Ort
Köln
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine nachhaltige, ökologische und sozial verantwortbare, wirtschaftliche Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. (2) Die Genossenschaft kann Grundstücke und Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und Wohnungen veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. (4) Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. (5) Die Genossenschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der gemeinschaftlichen Umsetzung sozialer und ökologischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hausbewirtschaftung. (6) Bei der Bewirtschaftung wie auch bei Baumaßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung werden die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Okologie in besonderem Maße berücksichtigt. Die Mitglieder werden dabei durch geeignete Strukturen unterstützt. (7) Die Liegenschaften der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Er bedarf der mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossenen Zustimmung der Generalversammlung. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist in Einzelfällen, über die der Vorstand mit Zustimmung der Generalversammlung gem. § 29 bestimmt, zugelassen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht