Satzung vom 25.10.2014. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 18.11.2014 ist die Satzung geändert in § 17 (Rücklagen) und § 22 (Generalversammlung).
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft alleine. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Sie fördert ihre Mitglieder aus dem Ergebnis gemeinsamen Geschäftsbetriebs. Gegenstand der Genossenschaft ist es, Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen zu bewirtschaften, zu errichten, zu erwerben, zu veräußern und zu betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Gegenstand der Genossenschaft ist es weiter, das "Zukunftsdorf Inklusion" zu errichten und zu betreiben und Menschen mit gesellschaftlichen Einschränkungen und Förderbedarf in Medienberufen auszubilden.