Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in §§ 5 Abs. 2 (Verwaltungsgebühr), 21 Abs. 2 und 3 (Vorstand) und 24 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen. Desweiteren hat sie beschlossen, a) in § 5 - in Überschrift und Absatz 1 sowie in § 28 h und § 35 Abs. 1 a) das Wort "Eintrittsgeld" durch das Wort "Verwaltungsgebühr" zu ersetzen; b) in folgenden Paragraphen der Satzung das Wort "Mitgliederversammlung" durch das Wort "Generalversammlung" zu ersetzen: § 4. 1.Absatz; Satz ); § 5 Abs. 2; § 7 Abs. 3; § 11 Abs. 2 Satz 1; § 11 Abs. 3 Satz 2; § 11 Abs. 6; § 13 Abs. 1(Satz 1; § 13 Abs. 3 b), c), e), k); § 16 Abs. 1 c); § 16 Abs. 2; § 20 (3. Spiegelstrich); § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 2; § 21 Abs. 5 Sätze 1, 3 und 4; § 21 Abs. 6 Satz 4; § 23 Abs. 5 Satz 1; § 24 Abs. 1 Satz 2; § 24 Abs. 4 Sätze 1, 2 und 5; § 24 Abs. 5 Sätze 1 und 2; § 25 Abs. 2 Satz 2; § 25 Abs. 5; § 27 Abs. 4 Satz 1; § 28 h), p); § 31 Überschrift; § 31 Abs. 1 Satz 1; § 32 Überschrift; § 32 Abs. 1; § 32 Abs. 2 Sätze 1 und 2; § 33 Überschrift; § 33 Abs. 1 Sätze 1 und 2; § 33 Abs. 2 Sätze 1, 2 und 3; § 33 Abs. 3 Sätze 1 und 2; § 33 Abs. 4 Satz 2; § 33 Abs. 5 Sätze 1, 2 und 4; § 34 Überschrift; § 34 Abs. 1 Satz 1; § 34 Abs. 2 Satz 2; § 34 Abs. 5 Satz 1; § 35 Überschrift; § 35 Abs. 1 Satz 1; § 35 Abs. 2 Satz 1 und c); § 36 Abs. 1 Satz 1; § 36 Abs. 2 Satz 1; § 36 Abs. 3 Satz 2; § 36 Abs. 5 Satz 2; § 37 Abs. 1 Satz 1; § 37 Abs. 2 e); § 38 Abs. 5; § 39 Absätze 1 und 2; § 41 Abs. 5 Satz 2; § 42 Satz 1; § 44 Abs. 7; § 44 Abs. 9 Sätze 1 und 2; § 45 Abs. 1 a); § 45 Abs. 2 Satz 2.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 03.12.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 10.04.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 03.12.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 34 (Leitung der Generalversammlung) und § 35 (Zuständigkeit der Generalversammlung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 10.12.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einer Prokuristin / einem Prokuristen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Der Beginenhof Köln ist eine Wohn- und Lebensgemeinschaft von Frauen für Frauen und Kinder. Beginen beteiligen sich aktiv an ihrer Umwelt, engagieren sich sozial und kulturell und unterstützen sich gegenseitig. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Dauerwohnrechte nach WEG vergeben. Dazu schließt die Genossenschaft mit dem Mitglied einen Vertrag über die Bestellung eines Dauerwohnrechts nach §§ 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz.