| Gegenstand | 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Finanzierung, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Veräußerung, die An- und Vermietung und der Betrieb von Anlagen, Geräte und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte, b) der Einkauf, die Verteilung und der Vertrieb von Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung in allen Rechts- und Nutzungsformen, d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit, e) die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und -steuerungsaufgaben. 3. Die Genossenschaft kann zur Umsetzung der vorgenannten Zwecke auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, Niederlassungen und Außenstellen begründen und unterhalten. lnsbesondere dürfen Teile des operativen Geschäfts zur Begrenzung der Geschäftsrisiken in bestehende oder zu gründende Tochtergesellschaften ausgegliedert werden. 4. Sie darf sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Genossenschaft selbst verbleiben. 5. Die Genossenschaft darf sich darüber hinaus auch außerhalb des operativen Geschäfts zur Förderung der Satzungszwecke an Unternehmen beteiligen und solche gründen, soweit eine Beteiligung eine untergeordnete Hilfstätigkeit bleibt. |