Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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GnR 802
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wasserleitungsgenossenschaft Orth,
Unten-Herscheid und Wolfstall
eingetragene Genossenschaft
b)
Leichlingen
c)
Der Gegenstand des Unternehmens ist
der Betrieb einer Wasserleitung für die
Ortschaften Orth, Unten-Herscheid und
Wolfstall. Die Genossenschaft
beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf
den Kreis der Mitglieder.
10 Euro
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
b)
Vorstand:
Schlangenotto, Paul Gerhard,
Leichlingen, *XX.XX.1934
Vorstand:
Langner, Fritz, Leichlingen,
*XX.XX.1951
Vorstand:
Reigber, Erhard, Leichlingen,
*XX.XX.1947
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 13.05.1939, zuletzt geändert am
15.03.2001
a)
20.06.2003
Strube
b)
Tag der ersten Eintragung:
30.12.1939
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 216
Amtsgericht Leverkusen
getreten.
Freigegeben am 20.06.2003.
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schlangenotto, Paul Gerhard,
Leichlingen, *XX.XX.1934
Bestellt als
Vorstand:
Benedix, Elmar, Leichlingen,
*XX.XX.1941
a)
14.06.2005
Schmied
3
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist auf die Haftsumme
beschränkt. Die Haftsumme für
jeden Geschäftsanteil beträgt
10,- Euro. Alle gezeichneten
Geschäftsanteile eines
Mitgliedes sind Bestandteil der
Haftsumme.
a)
Die Generalversammlung vom 22.03.2007 hat
eine Änderung der Satzung in § 6 Abs. 1
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 16
Abs. 2g (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), § 40 (Nachschusspflicht), § 46
Abs. 1 (Bekanntmachungen) und § 48 Abs. 1
(Mitgliedschaften) beschlossen.
a)
12.07.2007
Schmied
b)
bisher gültige Statuts-
Neufassung Bl. 24-33, 39
Sdb.
Abruf vom 22.12.2024
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Nummer der Firma:
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GnR 802
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
4
a)
Wasserleitungsgenossenschaft Orth,
Unten Herscheid und Wolfstall eG
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist:
der Vertrieb von Wasser, die
Bereitstellung von Löschwasser und die
Unterhaltung des Rohrnetzes für die
Leichlinger Stadtteile in Witzhelden Orth,
Wolfstall und Unten Herscheid.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
nicht zugelassen.
a)
Die Generalversammlung vom 27.03.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und
Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), §
24 (Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats) und § 48 (Mitgliedschaft im
Genossenschaftsverband) beschlossen; dabei
wurden die Schreibweise des Namens der
Genossenschaft und der Gegenstand des
Unternehmens geändert.
a)
28.09.2009
Schmied
5
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist:
der Vertrieb von Wasser, die
Bereitstellung von Löschwasser und die
Unterhaltung des Rohrnetzes für die
Leichlinger Stadtteile in Witzhelden Orth,
Wolfstall und Unten Herscheid.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
zugelassen.
a)
Systembedingt neu eingetragen:
Statut vom 13.05.1939
Die Generalversammlung vom 26.03.2010 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3
(Zweck und Gegenstand) und mit ihr die
Änderung des Gegenstandes des
Unternehmens beschlossen.
a)
11.08.2010
Schmied
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Benedix, Elmar, Leichlingen,
*XX.XX.1941
a)
Die Generalversammlung vom 23.05.2014 hat
eine Änderung der Satzung in § 18 Abs. 2
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis)
beschlossen.
a)
23.09.2014
Schmied
Abruf vom 22.12.2024
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
Seite 3 von 3
GnR 802
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Nicht mehr
Vorstand:
Langner, Fritz, Leichlingen,
*XX.XX.1951
Bestellt als
Vorstand:
Hahn, Matthias, Leichlingen,
*XX.XX.1967
Bestellt als
Vorstand:
Schwager, Stefan, Leichlingen,
*XX.XX.1962
7
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Reigber, Erhard, Leichlingen,
*XX.XX.1947
Bestellt als
Vorstand:
Windmann, Dagmar, Leichlingen,
*XX.XX.1965
a)
20.07.2017
Schmied
8
Eine Nachschusspflicht besteht
nicht.
a)
Die Generalversammlung vom 14.05.2019 hat
eine Änderung der Satzung in § 9
(Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), §
17 (Berichterstattung gegenüber dem
Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 28 (Einberufung und
Tagesordnun), § 40 (Nachschusspflicht), § 42
a (Überschussverteilung) und §§ 46, 48 und
49 beschlossen.
a)
21.01.2020
Raschke
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