| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Immobilien. Sie darf dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Unternehmens- und Verbraucherberatung sowie Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen. Kulturelle und soziale Gegenstände, wie Kinder-, Jugend- und Altenförderung, Kunst, Sport, Heimatpflege und Brauchtum. |