Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
das Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und das Schaffen von gemeinsam genutzten Infrastrukturen. Das reicht u.a. von zentralen Dienstleistungen, über die Bündelung von Einkaufs- und Verkaufspotentialen, die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von IT-, Marketing-, Führungs-, Nachhaltigkeits-, Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und Personal-Konzepten bis hin zu Medien-, Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmen, deren Führungskräfte und den Mitarbeitenden.