Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist: (1) die Beratung von Mitgliedern und Dritten mit Schwerpunkt Vermögenssicherung und Vermögensnachfolge; (2) die Analyse und Optimierung von bestehenden Strukturen im Bereich von Vermögenssicherung und Vermögensnachfolge bei Mitgliedern und Dritten; (3) Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Schulungen und Seminare; (4) die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.