Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hagen
Abdruck
Nummer der Firma:
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GnR 233
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gemeinnütziger Bauverein Ergste e.G.
b)
Schwerte-Ergste
c)
1. Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortliche Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
3. Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.
4. Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf das
Gebiet der Städte Schwerte, Iserlohn,
Hagen.
5. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
600,00 EUR (Haftsumme je
Geschäftsanteil)
50 (Höchstzahl der
Geschäftsanteile je Genosse)
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit dem
Geschäftsanteil. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur Konkursmasse
zu leisten. Bei Übernahme
weiterer Anteile erhöht sich die
Haftsumme auf den
Gesamtbetrag der
übernommenen
Geschäftsanteile. Die
Mitgliederversammlung kann
nach Auflösung der
Genossenschaft beschliessen,
dass die Mitglieder, soweit dies
erforderlich ist, zur Deckung
eines Fehlbetrages i.S. von § 87
a Abs. 1 GenG zu weiteren
Einzahlungen auf den
Geschäftsanteil verpflichtet sind,
sofern sie diesen noch nicht voll
eingezahlt haben. § 87 a Abs. 2
GenG weitere Zahlungen nach
dem Verhältnis ihrer
Geschäftsanteile zu leisten
haben. Ein Mitglied kann jedoch
zu weiteren Zahlungen nach §
87 a Abs. 2 GenG höchstens bis
zu dem Betrage in Anspruch
genommen werden, der dem
Gesamtbetrag seiner
Geschäftsanteile entspricht.
a)
Der Vorstand besteht mindestens aus
drei Personen. Die Genossenschaft
wird vertreten durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem anderen Vorstandsmitglied.
b)
Vorstand:
Nietzold, Wolfgang, Hemer
Vorstand:
Brauckhoff, Gerd, Schwerte-Ergste,
*XX.XX.1945
Vorstand:
Schaaf, Heinz, Schwerte, *XX.XX.1938
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 08.03.1953 zuletzt geändert am
20.07.2001
b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; so sind
gemäß § 22 Abs. 2 und 3 der Satzung von 2
Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Die
Bekanntmachungen werden mit Ausnahme
der Einladungen zur Mitgliederversammlung
im Organ des Spitzenverbandes veröffentlicht.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung
erfolgt unter Angabe der Gegenstände der
Tagesordnung durch eine der Mitgliedern
zugegangene schriftliche Mitteilung.
a)
23.10.2003
Wilkesmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
01.02.1929
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Schwerte GnR 101) getreten.
Freigegeben am 23.10.2003.
Satzung Bl. 242 ff.
2
a)
b)
a)
a)
Abruf vom 22.12.2024
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hagen
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Nummer der Firma:
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GnR 233
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Genossenschaftlicher Bauverein Ergste
e.G.
b)
Schwerte
Nicht mehr
Vorstand:
Nietzold, Wolfgang, Hemer
Bestellt zum
Vorstand:
Hafner, Gabriele, Schwerte,
*XX.XX.1958
Bestellt zum
Vorstand:
Franz, Lars, Schwerte, *XX.XX.1972
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2010
hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma,
Sitz) beschlossen.
26.01.2011
Ahring
3
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schaaf, Heinz, Schwerte, *XX.XX.1938
a)
22.03.2012
Ahring
4
a)
Name geändert in:
Genossenschaftlicher Bauverein Ergste
eG
c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
die Förderung ihrer Mitglieder durch eine
gute, sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und veräußern. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaues
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Keine Nachschusspflicht
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2012
hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Weiterhin wurde in der Mitgliederversammlung
die Änderung in § 2 (Gegenstand),§ 19
(Nachschusspflicht), § 22 (Leitung und
Vertretung der Genossenschaft) und die
vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
28.06.2012
Ahring
Abruf vom 22.12.2024
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Nummer der Firma:
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GnR 233
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
5
a)
Die Vertreterversammlung vom 02.07.2019
hat die Änderung der Satzung in § 21
(Vorstand) und § 44 Abs. 5 (Prüfung)
beschlossen.
a)
09.08.2019
Ahring
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Brauckhoff, Gerd, Schwerte-Ergste,
*XX.XX.1945
a)
14.01.2020
Ahring
7
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hafner, Gabriele, Schwerte,
*XX.XX.1958
Bestellt zum
Vorstand:
Konopka, Desirée Penelope,
Schwerte, *XX.XX.1984
a)
07.06.2024
Ahring
Abruf vom 22.12.2024