Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, auch im Rahmen von Energiecontracting, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten sowie entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regnerativer Energien für Mitglieder und Dritte, e) Gewinnung, Verkauf, Bezug aller Arten von erneuerbaren Energien.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.