Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebs von ökologischen, ökonomi-schen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektierungs- und Steuerungsaufgaben.