Der Vorstand besteht aus einer Person, die die Genossenschaft allein vertritt. Der Vorstand ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.