Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrerer Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
1) Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung regenerativer Energien, 2) Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur