Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaik- und Windenergieanlagen, b) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit c) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte d) Erwerb, Übertragung, Vertrieb und Handel von Energie e) Betrieb von Energiennetzen f) Beteiligung an anderen Unternehmen im Energie- und Finanzsektor zur weiteren Geschäftsunterstützung sowie g) die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätskonzepten