Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, verteten diese die Genossenschaft gemeinsam.
Gegenstand
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovaltaikanlagen, b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Energien für Mitglieder und Dritte. e) gemeinsamer Einkauf, Modernisierung und Verwaltung von Immobilienobjekten (Dächern) die zur Einrichtung der PV-Anlagen dienen sollen