Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Schutz- und Sicherheitsdienstleistung im Bereich von Veranstaltungen unter anderem bei Trägern der freien Jugendhilfe. Das Anbieten von Schulungen im Bereich des Anti-Agressions-Management. Der Zweck des Unternehmens ist darauf gerichtet, den Mitgliedern aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Branche, wirtschaftlichen Kompetenz und sozialen Ausrichtung die Möglichkeit zu geben als Sicherheits-Mitarbeiter an verschiedenen Veranlstaltungsorten der entsprechenden Tätigkeit nachzugehen. Darüberhinaus werden Aufgaben im Veranstaltungsbereich erfüllt, wie Auf- und Abbauarbeiten.