Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsvorsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftssbetriebes. Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) Sie kann therapeutische Praxen auf den Gebieten Physio-, Ergo- und Logopädie betreiben. b) Sie kann alle mit dem Betrieb therapeutischer Praxis verbundenen Dienstleistungen erbringen. c) Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch. d) Sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten. e) Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch. f) Sie kann Beteiligungen erwerben, diese verwalten und verkaufen. g) Sie kann Optionen, Futures, ETF etc. zum Zwecke des eigenen Vermögensaufbaus erwerben, verkaufen und verwalten. h) Sie kann kulturelle Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen un die daraus für die ökologische Umsetzung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheit, alternativen Heilmethoden, Wellness-Produkten, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln planen und umsetzen. i) Sie kann die europäische Numismatik vom Altertum bis zur Moderne erforschen.