Das Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Das Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. die Beratung und Förderung von Unternehmensnachfolgen familiengeführter Unternehmen; b. die Vorbereitung und Begleitung von Unternehmensnachfolgen; c. die Expansions- und Strategieberatung; d. Consulting e. Coaching; f. Vermittlungsleistungen im Bereich der Unternehmensnachfolge; g. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; h. die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten; i. die Bewahrung und Erforschung europäischen Kulturgutes insbesondere auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), und Literatur (Bücher); j. der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen; k. die kulturellen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen durch Bildungsreisen der Mitglieder; l. die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von: Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits-/Pflege- und Wellnessprodukten und Dienstleistungen, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; m. die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens; n. gemeinschaftlicher Einkauf von Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der Entfaltung eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes und der Förderung daraus im Wesen einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile.