Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung und Betreuung von Unternehmen, sowie Privatpersonen aller Art; b. Vermietung und Verpachtung von Anlagegütern; c. Betreiben eines Internetportals; d. Entwicklung und Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; e. kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege Entwicklung/Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 60% der eingezahlten Geschäftsanteile.