Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
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GnR 411
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Eisenbahner-Bauverein eG
b)
Düsseldorf
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Der
Geschäftsbetrieb der Genossenschaft
erstreckt sich auf den Bezirk der Stadt
Düsseldorf und der angrenzenden
Landkreise Mettmann und Neuss. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
a) 400,00 DM
b) 50,00 DM
Es besteht keine
Nachschußpflicht.
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied.
b)
Vorstand:
Müller, Werner, Bundesbahnbeamter,
Wuppertal
Vorstand:
Müller, Wolfgang, Diplom-Ingenieur,
Düsseldorf
Vorstand:
Bartsch, Udo, Korschenbroich,
*XX.XX.1966
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 20. April 1990 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Generalversammlung
vom 9. Juni 1999 geändert.
b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind
gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von mindestens
zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
Bekanntmachungen des Aufsichtsrates
werden unter Nennung des Aufsichtsrates
vom Vorsitzenden und bei der Verhinderung
von seinem Stellvertreter unterzeichnet.
Bekanntmachungen werden mit Ausnahme
der Einladung zur Vertreterversammlung (§ 32
Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die
die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen,
im Organ des Spitzenverbandes "Die
Wohnungswirtschaft" veröffentlicht.
a)
31.07.2001
Schmidt
b)
Satzung Blatt I
Tag der ersten Eintragung:
12.07.1932
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.07.2001.
2
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
Es besteht keine
Nachschusspflicht.
a)
Die Generalversammlung vom 20.06.2001 hat
die Neufassung des Statuts beschlossen.
Damit ist insbesondere § 2 (Gegenstand)
geändert.
a)
02.08.2001
Fahle
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
3
a)
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2004
hat eine Änderung des Statuts in § 3
(Mitglieder) und 4 (Erwerb der Mitgliedschaft)
beschlossen.
a)
05.10.2004
Kordus
b)
Beschluss Blatt II Sonderband
4
a)
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2005
hat eine Änderung des Statuts in den §§ 3
(Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand)
beschlossen.
a)
27.07.2005
Höttgen-Rüter
b)
Beschluss Blatt III
Sonderband
5
a)
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2006
hat die Änderung des Statuts durch
Neueinführung des § 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) - die
Ziffernfolge der nachfolgenden §§ ändert sich
entsprechend - sowie eine Neufassung des
a)
11.08.2006
Kordus
b)
Satzung Blatt I Sonderband
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Statuts beschlossen.
6
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008
hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1
(Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand
der Genossenschaft), 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung
der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung
eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung),
13 (Rechte der Mitglieder), 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten
des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25
(Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen
des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter), 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 43
(Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45
(Auflösung) beschlossen.
a)
14.07.2008
Kordus
7
a)
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2009
hat eine Änderung der Satzung in § 3
(Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben) beschlossen.
a)
20.08.2009
Kordus
8
b)
a)
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Werner, Bundesbahnbeamter,
Wuppertal
Bestellt als
Vorstand:
Venzke, Franz-Josef, Düsseldorf,
*XX.XX.1948
04.11.2010
Kordus
9
b)
Bestellt als
Vorstand:
Venzke, Franz-Josef, Oberhausen,
*XX.XX.1948
a)
15.11.2010
Kordus
b)
Eintragung lfd. Nr. 8, Spalte 4
b) bezüglich Franz-Josef
Venzke aufgrund eines
Erfassungsfehlers von Amts
wegen gelöscht und
berichtigend neu eingetragen.
10
a)
Die Vertreterversammlung vom 16.06.2011
hat eine Änderung der Satzung in § 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)
beschlossen.
a)
01.08.2011
Kordus
11
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Venzke, Franz-Josef, Oberhausen,
*XX.XX.1948
Bestellt als
Vorstand:
Fattmann, Antonius, Düsseldorf,
*XX.XX.1951
a)
01.02.2017
Kordus
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
12
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
a)
Die Vertreterversammlung vom 14.06.2018
hat die Neufassung der Satzung -
insbesondere unter Änderung von § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft) und §
22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft) - beschlossen.
a)
10.08.2018
Kordus
13
a)
Die Vertreterversammlung vom 13.06.2019
hat die vollständige Neufassung der Satzung
ohne einzutragende Tatsachen beschlossen.
a)
02.07.2019
Kordus
14
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Wolfgang, Diplom-Ingenieur,
Düsseldorf
Bestellt als
Vorstand:
a)
11.04.2023
Kordus
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Nummer der Firma:
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Steffes, Dominik, Solingen,
*XX.XX.1978
15
a)
Die Vertreterversammlung vom 15.06.2023
hat die Satzung insgesamt neugefasst und
dabei insbesondere eine Änderung von § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), § 16 (Pflichten
der Mitglieder), § 17 (Geschaftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 22 (Leitung und
Vertretung der Genossenschaft), § 24
(Aufsichtsrat), § 25 (Aufgabe des
Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratung von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und der Wahl des
Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 32a
(Hybride Mitglieder-/Vertreterversammung),§
32b (Virtuelle Mitglieder-
/Vertreterversammlung), § 32c
(Mitgliederversammlung im gestreckten
Verfahren), § 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 34a (Wahlen zum
Aufsichtsrat), § 34b (Niederschrift), § 35
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung), §
36 (Mehrheitserfordernisse), § 40
(Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen) und §
44 (Prüfung) beschlossen.
a)
31.07.2023
Kordus
16
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Fattmann, Antonius, Düsseldorf,
*XX.XX.1951
a)
09.09.2024
Kordus
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Bestellt als
Vorstand:
Kristo, Monika, Düsseldorf,
*XX.XX.1971
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