Die Genossenschaft wird durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten.
Gegenstand
die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander, dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen. Der Förderung und Forschung an der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Erwachsenen. Ferner dem gemeinschaftlichen Einkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie dem gemeinschaftlichen Ankauf und der gemeinschaftlchen Anmietng von Immobilien und die Förderung der Vortrags- und Lehrtätigkeit der Mitglieder.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Ein Mindestkapital i. S. v. § 8a GenG ist nicht festgelegt.