Der Vorstand besteht aus einer Person, die die Genossenschaft allein vertritt. Der Vorstand hat die Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes vorrangig durch sichere Arbeitsplätze sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder.