| Gegenstand | Das Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und das Schaffen von gemeinsam genutzten lnfrastrukturen.
Das reicht unter anderem von zentralen Dienstleistungen, über die Bündelung von Einkaufs- und Verkaufspotentialen, die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von lT-, Marketing-, Führungs-, Nachhaltigkeits-, Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und Personal-Konzepten bis hin zu Medien-, Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmen, deren Führungskräfte und den Mitarbeitenden.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der lnfrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für
Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Weitere Gegenstände sind
a) die Erstellung von Mobilitätskonzepten sowie Bereitstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern zur Unterstützung von Familien;
b) die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln;
c) alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen;
d) die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen;
e) die Bewahrung und Erforschung des internationalen, aber auch insbesondere europäischen Kulturgutes besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik;
f) das Betreiben, Entwickeln und Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz.
Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |