Der Erwerb, die bauliche Herrichtung einschließlich Erweiterung des Objektes Klosterpforte. sowie der Betrieb, vorrangig durch Verpachtung, als gastronomische Einrichtung sowie aller artverwandten Geschäfte.
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 95 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres