Der Betrieb eines Gasthauses sowie alle artverwandten Geschäfte, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Insbesondere zählen dazu alle Tätigkeiten, die das Zusammenleben und die kulturellen Bedürfnisse der Bürger in Borken und der Umgebung fördern.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 95 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.