Keine Nachschusspflicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der
Mitglieder sowie deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern die Teilhabe an
Klimaschutz und regionaler Entwicklung durch die Unterstützung erneuerbarer
Energien auf dem Gebiet der Stadt Stadtlohn.
2. Gegenstand des Unternehmens ist :
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energien, insbesondere Windenergieanlagen,
b) der Absatz bzw. die Speicherung der gewonnenen Energie in Form von Strom
und/oder Wärme,
c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung
einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer
Öffentlichkeitsarbeit,
d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für
Mitglieder und Dritte,
e) die Betätigung auf weiteren Geschäftsfeldern mit dem Ziel, den CO²-Ausstoß zu
verringern und die erzeugte Leistung aus erneuerbaren Energiequellen sinnvoll
einzusetzten.
3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
4. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
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Keine Nachschusspflicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.