a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien,
b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme,
c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit,
d) die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur,
e) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
keine Nachschusspflicht
Mindestkapital: 75 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.