Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 Euro.
Es ist keine Nachschusspflicht zu zahlen und das Mindestkapital beträgt 90 % des Gesamtbetrages des Geschäftsguthabens des letzten Bilanzstichtages.
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz und regionaler Entwicklung.
2. Gegenstand des Unternehmens ist:
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Einspeisung regenerativer Energien,
b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme und/oder anderer Energieträger,
c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich von Informationen von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Verdeutlichung der systematischen Zusammenhänge von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie des Aufzeigens von Möglichkeiten diese Zusammenhänge nachhaltig positiv zu beeinflussen
d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte
e) Erzeugung, Förderung, Herstellung und/oder Vermarktung regionaler und/oder nachhaltiger Produkte.
3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
4. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
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Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 Euro.
Es ist keine Nachschusspflicht zu zahlen und das Mindestkapital beträgt 90 % des Gesamtbetrages des Geschäftsguthabens des letzten Bilanzstichtages.