Der Bau eines Gasthauses mit Saalbetrieb und die Vermietung an eine/n BetreiberIn, sowie alle artverwandten Geschäfte, die geeignet sind dem Zweck der Gesellschaft zu dienen. Insbesondere zählen dazu alle Tätigkeiten, die das örtliche Zusammenleben der Bürger in Raesfeld fördern (z.B. Vereinsleben, Veranstaltungen).
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 95 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.