Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsvorsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes