Keine Nachschusspflicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Schapdettener Bürger mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfs sowie alles, was damit in Zusammenhang steht, wie zum Beispiel: (a) Betreiben eines Dorfladens mit Café b) Handel mit Gütern und Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen c) An- und Vermietung von Immobilien und Grundstücken sowie deren An- und Verkauf.
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Keine Nachschusspflicht.
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.