a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen,
b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme,
c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit,
d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung von Energien für Mitglieder und Dritte,
e) Einkauf und Verkauf von Energie.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen.
Mindestkapital:
75 % der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.