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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand der Genossenschaft ist insbesondere das Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und das Schaffen von gemeinsam genutzten Infrastrukturen.
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Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.