Die Genossenschaft wird durch zwei Liquidatoren vertreten. Ist nur ein Liquidator vorhanden, vertritt dieser die Genossenschaft allein.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander, dem einheitlichen Auftreten nach außen und der Entwicklung von Immobilienprojekten; zudem durch zentralen Einkauf, dem gemeinschaftlichen Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen sowie der gemeinschaftlichen Vermarktung und Bewirtschaftung von Immobilien.