Satzung vom 27.06.1942 zuletzt geändert am 19.06.2001
Eintragungstext
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Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 03.12.1942 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 102 Amtsgericht Witten getreten. Freigegeben am 12.07.2004.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 12.6.2007 hat eine Änderung der Satzung in §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), ,8 (Übertragung des Geschäftsguthabens),13 (Rechte der Mitglieder), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstans- und Aufsichtsratsmitgliedern). 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 43 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst.
Eintragungstext
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Eintragungstext
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 17 ( Geschäftsanteil ) sowie § 21 ( Vorstand ) beschlossen.
Eintragungstext
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6
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2015 mit der Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Herbede e.G. (Amtsgericht Bochum, GnR 240 ) verschmolzen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 11 (Ausschluss eines Mitglieds), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 40 (Rücklagen) und § 43 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
lfd. Nr. 11 Spalte 3 von Amts wegen ergänzt.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2025 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 32a (Hybride Mitgliederversammlung), 32b (Virtuelle Mitgliederversammlung), § 32c (Mitgliederversammlung im gestreckten Verfahren), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat), § 34b (Niederschrift), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Gesamtprokura zusammen mit einem Vorstandsmitglied:
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft.