Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung genossenschaftseigener Räume und Einrichtungen. Beteiligung an Unternehmen. Die Bereitstellung und Vermittlung von Dienstleistungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 100% der eingezahlten Geschäftsanteile.