| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist/sind a) Internetberatung/Onlineberatung, sowie Softwareentwicklung; b) Wellnessbehandlung, Individualberatung und Coaching zur Verbesserung des persönlichen Wohlbefindens nach Entlastungen des biophysikalisch-sozialen Belastungsmodells sowie jegliche Form der zwischenmenschlichen Unterstützung; c) Handel und Vertrieb, An- und Verkauf, von und mit beweglichen, materiellen und immateriellen Gütern jeglicher Größenordnung (wie etwa Unternehmen), für den privaten, gewerblichen, industriellen Zweck, Vollbringung aller mit dem vorgenannten, einhergehenden Dienstleistungen. d) Consulting, Beratung und Betreuung von Privatpersonen und Firmen im In- und Ausland, sowie allgemeine Unternehmensberatung. e) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien f) Buchen laufender Geschäftsvorfälle; g) Hausverwaltung für Mietimmobilien aller Art, sowie die Ausübung von Hausmeisterservice, verbunden mit handwerksähnlichen Tätigkeiten, die zulassungsfrei sind; h) sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, auch im Ausland bewirtschaften, errichten, erwerben, pachten, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern, i) artgerechte Jugend- und Seniorenarbeit j) Showroom artgerechten Lebens k) innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder zur optimalen Entfaltung ihrer persönlichen Stärken, zum Nutzen der Gemeinschaft. Sie fördert die Entfaltung der Lebensgrundlage und Gesundheit der Mitglieder durch nützliche Maßnahmen, insbesondere durch Fachvorträge, gesunde Ernährung, geeignete Ausbildungsmöglichkeiten. I. die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten. m. Die eG besorgt die Versorgung der Mitglieder mit Gütern und Dienstleistung des täglichen und gelegentlichen Bedarfes, auch in sozialer, kultureller und hinsichtlich des konsumorientierten menschlichen und gesellschaftlichen Bedarfes in öffentlichen und privaten Belangen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft darf ihre Geschäftsgegenstände auch über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren. Hierbei sind die Bedingungen gern. GenG §21 b zu beachten. Für die nutzenden Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft gelten die Begrenzungen nach § 21b (1) Pkt. 2. als Verbraucher nicht, sie werden Mitunternehmer des Betriebs betrachtet. Das Geschäfte mit NIchtmitgliedern sind zulässig. Das Geschäftsjahr der Genossenschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfjahr Es beginnt mit dem Gründungsdatum der Genossenschaft und läuft bis zum 31.12. des Gründungsjahres. |