| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen sowie dem geminschaftlichen Einkauf von Produkten, Immobilien und Dienstleistungen und dem gemeinschaflichen Bau, Ankauf und Verkauf und der gemeinschaftlichen Anmietung und Vermietung von Grundstücken und Immobilien. Gegenstand des Unternehmens ist: - Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche und kaufmännische Beratung insbesondere in Verbindung mit Immobilien; - Publikationen, in Video, Wort und Schrift sowie in Bild und Sprache; - Zentraler EInkauf von Rohstoffen, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen, Handelswaren, Anlagen, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern insbesondere für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; - PR, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen von Dienstleistungen und Produkten sowie der gemeinschaftliche Bürobetrieb für die Mitglieder; - Verwertung von Lizenzen und Rechten; - Gemeinschaftliche Projektierung, Entwicklung, Umsetzung und Betrieb sowie Vermietung von innovativen Konzeptionen und Anlagen des betreuten Wohnens, Seniorenwohnens, der Kurzzeitvermietung, sowie Ferienanlagenkonzepten. - Vermietung von Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftgütern; - Die genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; - Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kultrelle Einrichtungen und Dienstleistungen. - Errichtung, Ankauf und Verkauf sowie Betrieb von erneuerbaren Energien Anlagen zur Stromerzeugung und zur Versorgung mit Wärme. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebenfunktion für die Genossenschaft darstellen (§ 1 Abs. 2 GenG). Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |