| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen Belange der Mitgliederinnen und Mitglieder insbesondere durch den Umstieg auf eine vollständige Energieversorgung auf Erneuerbare Energien, um die Klimaneutralität der Region zu erreichen. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Erwerb, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung sowie Erwerb, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Infrastrukturanlagen sowie alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz; b) der Absatz und Vermittlung von regenerativer Energie in Form von Strom, Gas und Wärme auch unter Einbeziehung von Energiemanagementsystemen sowie Dienstleistungen im Infrastrukturbereich; c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung, Energieeffizienz und Infrastruktur einschließlich Information, Beratung von Mitgliederinnen und Mitgliedern und Dritten zu diesen Themen, sowie Öffentlichkeitsarbeit; d) gemeinsamer Einkauf, Bau, Betrieb, Steuerung von Anlagen zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung und für Infrastrukturanlagen sowie Vermarktung von daraus resultierenden Energieprodukten an Mitgliederinnen und Mitglieder sowie Dritte; e) die Beteiligung an regionalen Projekten in den Bereichen Energieeffizienz, regenerative Strom- und Wärmeerzeugung und Infrastruktur. f) die Lenkung von Maßnahmen zur CO2-Kompensation vorrangig in den zusätzlichen Aufbau / Zubau von Erneuerbarer Energienutzung in der Region Die Genossenschaft kann im Rahmen ihres Förderzwecks: a) Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen, die in dem unter Absatz 2 genannten Tätigkeitsfeldern engagieren, beteiligen; b) Geschäfte ganz oder teilweise von Dritten auf Kosten der Genossenschaft besorgen lassen, die dazu erforderlichen Verträge schließen und etwaige Vollmachten erteilen, soweit sie in den Verträgen mit Dritten sicherstellen, dass ausreichende Lenkungs-, Gestaltungs- und Weisungsrechte und damit die unternehmerischen Entscheidungen im täglichen Geschäftsbetrieb bei der Genossenschaft selbst verbleiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder*innen ist zugelassen. |